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Apr 07, 2023

Ein Trotzzaun in New York? Sie könnten verklagt werden

In dem Gedicht „Mending Wall“ von Robert Frost gibt es eine Zeile mit der Aufschrift „Gute Zäune machen gute Nachbarn“. Zäune dienen nicht nur der Geländemarkierung, sie können auch der Sicherheit und Privatsphäre dienen. Allerdings gibt es eine bestimmte Art von Zaun, die dazu führen könnte, dass Sie von Ihrem Nachbarn in New York verklagt werden.

Wenn Sie Nachbarn haben, mit denen Sie nicht klarkommen, ist die Installation eines Zauns eine Möglichkeit, „den Frieden zu bewahren“. Sie könnten einen Zaun mit geteilten Schienen, einen Eisenzaun oder den klassischen Lattenzaun haben, um nur einige zu nennen. Eine Möglichkeit, die Sie vermeiden sollten, ist ein sogenannter „Botschaftszaun“.

Die Cornell Law School definiert einen Trotzzaun als„ein Zaun, der in böser Absicht errichtet wurde, mit dem einzigen Zweck oder der Absicht, einen benachbarten Eigentümer zu belästigen, zu verletzen oder zu verärgern“ . Möglicherweise haben Sie diesen Zaun absichtlich sehr hoch gebaut, um Ihrem Nachbarn beispielsweise die Sicht auf einen See zu versperren. Vielleicht hat Ihr Nachbar einen Wintergarten und Sie bauen einen Zaun, um die Sonne abzuschirmen. Diese könnten als Trotzzäune betrachtet werden.

Laut Find Law ist ein Zaun in New York ein Zaun, der mehr als 10 Fuß hoch ist und gebaut wurde, um Ihnen den Genuss von Licht oder Luft zu versperren. Wenn Sie sich für den Bau eines solchen Zauns entscheiden, könnte Ihr Nachbar Sie wegen privater Belästigung verklagen.

Eine private Belästigung bedeutet, dass die Nutzung oder der Genuss von Eigentum verloren gegangen ist, ohne dass es tatsächlich zu einem physischen Eingriff in dieses Eigentum gekommen ist. Dies könnte schwer zu beweisen sein, aber möglich. Bei Streitigkeiten ist in der Regel ein städtischer „Zaunbeobachter“ oder Inspektor zuständig. wird die Meinungsverschiedenheit beilegen.

„ein Zaun, der in böser Absicht errichtet wurde, mit dem einzigen Zweck oder der Absicht, einen benachbarten Eigentümer zu belästigen, zu verletzen oder zu verärgern“
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